Strafrecht

Version vom 30. Januar 2014, 19:45 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (1 Version: Domainwechsel)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Zum Strafrecht zählen alle Normen, die regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Verfahren über einen Menschen die Rechtsfolge Strafe zu verhängen und zu vollziehen ist.