Betriebsveräußerung

Aus Familienwortschatz
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Der Freibetrag beträgt 45.000 Euro. Voraussetzung ist, der Steuerpflichtige hat das 55. Lebensjahr vollendet oder ist dauernd berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Die Abschmelzungsgrenze beträgt 136.000 Euro.