400-Euro-Job

Aus Familienwortschatz
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Ein 400-Euro-Job ist eine so genannte "geringfügige Beschäftigung" oder ein „Minijob“, weil dafür ein so niedriger Lohn bezahlt wird, dass es unmöglich ist, davon anständig zu leben. Für diese Arbeitsverhältnisse gelten teilweise andere gesetzliche Regeln als für Vollzeitarbeitsverhältnisse. Für solche Beschäftigungsverhältnisse gelten im deutschem Sozialversicherungsrecht und bei der Besteuerung (Lohnsteuer) teilweise andere Regeln als bei sozialversicherungsrechtlich als nicht geringfügig definierten Beschäftigungsverhältnissen.

Der Arbeitgeber hat für geringfügig Entlohnte, die in dieser Beschäftigung selbst versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, Pauschalabgaben zur Gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung und pauschalierte Steuern zu entrichten. Diese Beträge addieren sich auf maximal 25 Prozent des Lohnbetrags.

Auch in Pflegeeinrichtungen hat der Anteil solcher Verträge an Umfang zugenommen.

Es gibt keine wirksame Begrenzung z. B. auf maximal 15 Wochenstunden für diesen Lohn arbeiten zu müssen. Somit taucht auch im Bereich dieser Arbeitsverhältnisse die Frage nach der Berechtigung eines Mindestlohns auf (wenn es sich nicht eindeutig um eine Pflegetätigkeit handelt).


Im März 2009 gab es in Deutschland etwa 4,9 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte.



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