Abfindung

Aus Familienwortschatz
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Abfindung wird eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Ansprüchen genannt.

Abfindungen sind wie Arbeitslohn voll steuerpflichtig. Die Steuerfreiheit ist seit 2006 abgeschafft. (ersatzlose Streichung des § 3 Nr. 9 EStG)

Sie werden jedoch gemäß § 24 EStG und § 34 EStG mit der so genannten Fünftelregelung durch eine gemilderte Progression privilegiert. Diese Privilegierung gilt aber nur dann, wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr zufließt („Zusammenballungsprinzip“) und wenn die Abfindung höher ist als das Gehalt, das bis zum Jahresende geflossen wäre bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses. Wurde eine Abfindung in Teilbeträgen in mehreren Kalenderjahren bezahlt, so unterliegt sie dem vollen Steuersatz.