Altenhilfe

Aus Familienwortschatz
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Altenhilfe (nach §75 BSHG)

Altenhilfe als kommunale Aufgabe ist ein Teilgebiet der Sozialplanung, der öffentlichen Aufgabe zur Daseinsvorsorge für die Einwohnerschaft.

Sie soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern Alte Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.


In der BRD verwendete Definitionen für die verschiedenen Einrichtungen siehe bei Deutscher Verein (Deutscher Verein für Öffentliche und private Fürsorge)


In der Bundesrepublik Deutschland arbeiten etwa 400.000 professionelle Altenpflegekräfte in 23.000 stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Aber daneben gibt viele andere Formen der Altenhilfe !


Maßnahmen

Als Maßnahmen kommen in Betracht:

  • Hilfe bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht,
  • Hilfe in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung alter Menschen dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes,
  • Hilfen in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste,
  • Hilfen zu Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen,
  • Hilfe, die alten Menschen die Verbindung mit nahestehenden Personen ermöglicht,
  • Hilfe zu einer Betätigung, wenn sie von alten Menschen gewünscht wird.




Historische Stichworte dazu sind: Fürsorge, Armutsbekämpfung, Armenhilfe

Die Politik hat die Hilfen für ältere Menschen lange Zeit in die alleinige Zuständigkeit der Familie verwiesen.

Zuständigkeit

Bis zur Einführung der Pflegeversicherung lag die Altenhilfe zumeist in der Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfe, zählte also auf kommunaler Ebene weitgehend zu den freiwilligen sozialen Leistungen. Sie unterlag damit finanziellen Einschränkungen und war insgesamt kaum verrechtlicht.

Ca. 20 000 Institutionen wie Altenheime, Ambulante Dienste, Begegnungsstätten.



Siehe auch: