Die Altersteilzeit ist eine Form des gleitenden Übergangs in den Ruhestand. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit wird dabei um die Hälfte reduziert. Altersteilzeit ist möglich für Arbeitnehmer_innen ab Vollendung des 55. Lebensjahres.

Formen:

  • Blockmodell
  • Teilzeitmodell

Gesetzesgrundlage: