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Die Altersteilzeit ist eine Form des gleitenden Übergangs in den Ruhestand. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit wird dabei um die Hälfte reduziert. Altersteilzeit ist möglich für Arbeitnehmer_innen ab Vollendung des 55. Lebensjahres.

Formen:

  • Blockmodell
  • Teilzeitmodell

Gesetzesgrundlage: