Apotheke

Aus Familienwortschatz
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Als Apotheke wird heute ein Ort bezeichnet, an dem Medikamente verkauft, geprüft und - zum kleinen Teil - hergestellt werden.

Das Wort stammt aus dem Griechischen, bedeutet wörtlich nur "Abstellraum" und wurde in Klöstern für den Raum (lat: "apotheca") benutzt, der zur Aufbewahrung von Heilkräutern verwendet wurde.


Apothekengesetz als rechtliche Grundlage

Gesetzlicher Auftrag der Apotheke ist es, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Deshalb darf die Apotheke nur von einem staatlich geprüften Apotheker geführt werden.

Apothekengesetz wird abgekürzt ApoG, voller Name: Gesetz über das Apothekenwesen

Am 27.08.2002 ist das Gesetz von 1980 geändert worden. Gültige Fassung: Gesetz zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung und anderer Gesetze vom 15.6.2005, BGBl I 2005, 1645



Aufbau

  1. Erster Abschnitt - Die Erlaubnis § 1-13
  2. Zweiter Abschnitt - Krankenhausapotheken, Bundeswehrapotheken, Zweigapotheken, Notapotheken § 14- 17
  3. Dritter Abschnitt - Apothekenbetriebsordnung und Ausnahmeregelungen für Bundesgrenzschutz und Bereitschaftspolizei § 18-20
  4. Vierter Abschnitt - Straf- und Bußgeldbestimmungen § 23 -25
  5. Fünfter Abschnitt - Schluß- und Übergangsbestimmungen § 26-33


neu z. B.

Arzneivertrieb durch Klinikapotheken jetzt erlaubt Auch die Versorgung der ambulant behandelten Klinikpatienten wurde dadurch optimiert.



Heimversorgung nach Apothekengesetz

Seit dem 28. August 2003 darf eine Heimversorgung nach Maßgabe des § 12a Apothekengesetz (ApoG) nur noch auf Grundlage eines Versorgungsvertrages erfolgen.

Dabei geht es um

  • Versorgungsvertrag, Art und Umfang der Arzneimittelversorgung
  • das Zutrittsrecht des Apothekers
  • die Pflichten zur Überprüfung der ordnungsgemäßen bewohnerbezogenen Aufbewahrung der gelieferten Produkte
  • die Dokumentation der gelieferten Produkte
  • die Pflichten des Apothekers zur Information und Beratung der Heimbewohner und des Pflegepersonals
  • Abschlussfreiheit der Heime
  • Beteiligung mehrerer Apotheken an der Heimversorgung
  • Regelung der Eigenversorgung von Heimbewohnern - durch Selbstabholer, durch Lieferung
  • Vergütung von zusätzlichen Dienstleistungen der Apotheke

Apotheken-Notdienst

Bundesweit gibt es eine einheitliche Nummer, bei der an Wochenenden etc die jeweilige Apotheken-Notdienst-Telfonnummern abgehört werden können.

Telfon-Rufnummer: (vom Handy aus das Ortsnetz) … 2 28 33


Literatur

  • Robert Langer: Medikamente direkt am Ziel. Spektrum der Wissenschaft, März 2004, S. 42 - 48, ISSN 0170-2971
  • Andreas Molitor: Ungesunde Verhältnisse. In: brand eins 4 - 2006:118-124. ISSN 1438-9339 . brand eins-Verlag, Hamburg. Ein Besuch in der Kleinstadt Bergheim bei sieben Apotheken in einer kurzen Fußgängerzone. Über Marketing und das Problem zuvieler Apotheken in der BRD.
  • Wolf-Dieter u. Christoph Friedrich Müller-Jahncke: Geschichte der Arzneimitteltherapie. - Stuttgart, 1996

Weblinks

  • Rote Liste im www.Arzneimittelverzeichnis für Deutschland (einschließlich EU-Zulassungen und bestimmter Medizinprodukte), Zugang nur für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.


Siehe auch