Arbeitgeber

Aus Familienwortschatz
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Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers mit einem Arbeitsvertrag vereinbart hat. Dafür schuldet er vor allem das Arbeitsentgelt (Gehalt, Lohn). Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann.

Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert (im Unterschied zum Begriff des Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin) nicht. Im Wikipedia-Artikel wird auf die Rechtsformen des Verhätnisses näher eingegangen (z. B. Einzelkaufmann, GmbH, Verein, Betriebsverfassungsgesetz - Betriebsrats-Rechte). Wirtschaftstheorie oder Geschichtsforschung kritisieren die Rolle Arbeitgebers im w:Kapitalismus (nach dem 18. Jhdt.). Häufig werden in der Literatur Haupt- und Nebenpflichten aus dem Vertrag unterschieden. Neben der Arbeitsleistung geht es auch um Schutzpflichten des Arbeitgebers.

Wichtig für Beschäftigte ist manchmal die Frage, wer von seinen unmittelbaren Vorgesetzten überhaupt Arbeitgeber ist, bzw. Arbeitgeber-Funktion ausüben kann. Weil in vielen Einrichtungen Stationsleitungen und selbst Pflegedienstleitungen nicht allein über Einstellung/Entlassung entscheiden dürfen.


Siehe auch

Weblinks