Arbeitnehmer

Aus Familienwortschatz
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Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen (in der Regel dem Arbeitgeber) zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 25. Mai 2005, 5 AZR 347/04). Die Weisungsgebundenheit bezieht sich insbesondere auf die Art der Tätigkeit und die Zeit und den Ort ihrer Ausführung. Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitsleistung gegen Bezahlung zur Verfügung und die Konditionen der Beschäftigung sind vertraglich festgelegt.

Traditionell unterscheidet man Angestellte und Arbeiter je nach Art der auszuführenden Tätigkeit und dem Zeitraum des Lohns (Stunden-, Monatslohn), wobei diese Unterscheidung heute kaum noch Relevanz hat. In der Pflege beschäftigte Arbeitnehmer sind in der Regel Angestellte. Unterschiede in Tätigkeitsprofilen, Bezahlung etc. sind z. T. historisch durch verschiedene Trägerschaften der Pflegeeinrichtungen geprägt. So ist zum Beispiel die Zugehörigkeit der Arbeitgeber zu unterschiedlichen Tarifgemeinschaften wie einer Kirche oder einer privaten Aktiengesellschaft von Bedeutung.

Allgemein sind die rechtlichen Belange des Arbeitnehmers durch Arbeitsgesetze geschützt.

Das Arbeitsverhältnis und der Arbeitsvertrag einer Arbeitnehmerin endet durch eine schriftliche Kündigung, durch schriftlichen Aufhebungsvertrag oder durch den Tod des Arbeitnehmers. Es kann auch durch das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze oder durch die Berentung enden, wenn dies, etwa im Tarifvertrag, vereinbart ist (z.B. im § 33 TVöD).


  • Siehe auch:

| Arbeitszeit - Arbeitgeber - Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag - Tarifvertrag |