Arbeitsplatz

Aus Familienwortschatz
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Stillen am Arbeitsplatz

alle mütter haben laut § 7 Mutterschutzgesetz ein gesetzlich verankertes recht, ihr baby auch während der arbeitszeit zu stillen.

der arbeitgeber muss der stillenden mutter "zweimal täglich eine halbe stunde oder einmal täglich eine stunde" gewähren. bei einer zusammenhängenden arbeitszeit von mehr als acht stunden hat die mutter anspruch auf zweimal 45 minuten oder, wenn in der nähe der arbeitsstätte keine stillgelegenheit vorhanden ist, einmal 90 minuten stillzeit. die stillzeit darf nicht vor- oder nachgearbeitet und auch nicht auf ruhepausen angerechnet werden. durch die gewährung von stillzeiten darf es nicht zu verdienstausfall kommen.

auf jeden fall sollte vorab aber geklärt werden, ob das kind im büro nicht eventuell durch unzureichende hygiene oder lärmbelästigung gefährdet ist.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

das verhindert unter anderem die Benachteiligung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder Geschlecht. Die Benachteiligung wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft ist damit ausgeschlossen!

familienfreundliche Verträge

Alles kann nichts muss und so ist es auch bei den Tarifverträgen. Viele Sachen sind wünschens- und erstrebenswert aber nicht alles kann der Arbeitgeber stemmen! Folgende Beispiele können im Tarifvertrag geregelt sein:

  • Arbeitsfreistellungen für Betreuungsleistungen
  • flexible Arbeitszeitregelungen (Teilzeit, Telearbeit)
  • Elternförderung und Ausgestaltung der Elternzeit plus Weiterbildungsangebote
  • Vertretungseinsätze/Projektbeteiligungen während der Elternzeit
  • Kinderbetreuung oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung
  • Sozial- und Familienzulagen