Arbeitsunfähigkeit

Aus Familienwortschatz
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Ein Arzt bescheinigt bei Krankheit evtl. die Arbeitsunfähigkeit - d. h. der übliche Beruf darf oder kann nicht sicher ausgeübt werden. Die Berufsausübung würde eine Genesung behindern. Die Gefährdung kann bei Infektionskrankheiten auch bei evtl. Kontaktpersonen am Arbeitsplatz liegen. Bei Arbeitsunfähigkeit treten Entgeltfortzahlung und die Leistungen der Kranken- bzw. der Unfallversicherung ein.

Viele Tarifverträge (d.h. ein Teil des Arbeitsvertrags; z.B. der TvöD und das Beamtenrecht) sehen vor, dass erst am 4. Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeit-Bescheinigung beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss. D. h. dass bei schnell vorübergehenden Krankheiten auf diesen Nachweis der besseren Praktikabilität wegen und zur Vermeidung von Arztkosten verzichtet wird. Der Tatbestand selbst muss aber gegeben sein, damit rechtswirksam eine Arbeitsbefreiung eintritt.

  • Siehe auch Hamburger Modell (Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.)


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