Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz

Aus Familienwortschatz
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Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)

Das AVWG ist seit 2006 in Kraft. Es beinhaltet seit 2007 auch das Gesetz zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit mit Hilfe von Rabattverträgen zwischen Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern, Krankenkassen und der Pharmaindustrie.

Ab dem 01.07.2008 darf nur noch Praxissoftware benutzt werden, die eine manipulationsfreie Verordnung von Arnzneimitteln zulässt. Das heißt, die Software muß KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) zertifiziert sein und einen Anforderungskatalog erfüllen.


Anforderungskatalog mit Pflichtfunktionen:

  • Auswahllisten zur Verschreibung von Arzneimitteln erscheinen im einheitlichen Layout ohne Hervorhebungen
  • Die Ergebnisliste einer Arzneimittelsuche muss nach Preisen sortiert sein, beginnend mit dem günstigsten. Sind mehrere Mittel identisch, ist der gesamte Bereich zu markieren. Die endgültige Auswahl trifft der Arzt.
  • Verordnungsvorschläge (z. B. im Zusammenhang mit einer Diagnose) dürfen nicht automatisch erfolgen. Bei Substitutionsvorschläge darf kein Präparat besonders hervorgehoben werden.
  • Werbung muss eindeutig und sofort als solche erkennbar sein. Anzeigen bzw. Werbefenster dürfen nicht als Informationsfenster erscheinen. Der Arzt muss Werbehinweise generell mit einer einzigen Aktion aus der Ansicht entfernen können.
  • Eine automatische Vorbelegung des "aut-idem" Feldes auf dem Rezept darf nicht erfolgen.


aut-idem = austauschbar