BEEG
1. Januar 2007 bis 31.12.2012
Die Neuregelungen zur Elternzeit, die zum 1. Januar 2007 im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG [1]) in Kraft getreten sind, gelten für Geburten ab 1. Januar 2007 und darüber hinaus für alle Eltern, deren Kinder vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden bzw. die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Elternzeit befanden.
1. Januar 2013 bis
Zum 1. Januar 2013 gab es umfangreiche Änderungen an der Berechnung des Elterngeldes. Im Beitrag Elterngeld - mit dem Familienservice kompakt informiert hat die familienfreund KG umfangreiche Erläuterungen dargestellt.