Barrierefreiheit

Aus Familienwortschatz
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Barrierefreiheit bedeutet, dass Einrichtungen oder Gegenstände jeglicher Art auch für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Der Begriff Barrierefreiheit kam etwa in den 1980er Jahren vermehrt im Zusammenhang mit der Integration Behinderter in das öffentliche Leben auf. Er bezog sich ursprünglich nur auf Gebäude und andere bauliche Einrichtungen. Diese sollten auch für gehbehinderte Menschen, vor allem Rollstuhlfahrer frei zugänglich sein, ohne dass Stufen überwunden werden mussten. Barrierefrei gebaute Küchen, Badezimmer oder Aufzüge können in vielen Lebensphasen genutzt werden, während eine Stufe vor einem Geschäft für eine Rollator-Nutzerin schon wie ein Verbotsschild wirken kann. Geschäfte, Bildungseinrichtungen oder andere Orte, die als barrierefrei geplant oder umgebaut werden, sind für Eltern mit Kinderwagen, für Kleinkinder, für Gehbehinderte oder Personen mit Rollator, etc, also für viele Menschen gut nutzbar. Entsprechendes gilt für barrierefrei Personenkraftwagen, Busse oder Züge oder öffentliche Wege.

Durch die Forderung nach Barrierefreiheit wurden neue Anforderungen an das Bauen von Wohnungen oder Gebäuden gestellt. Barrierefreies Bauen verursacht praktisch keine Mehrkosten, wenn die Barrierefreiheit bereits in der Planung berücksichtigt wird. "Barrierefrei“ ist allerdings mehr als hindernisfrei im körperlichen Sinne, es bedeutet zugänglich, erreichbar und nutzbar in einem sehr weiten Sinn. Der Begriff Barrierefreiheit wurde inzwischen auch auf die Zugänglichkeit von Internetseiten übertragen.


Definitionen des Begriff

Es gibt verschiedene Definitionen des Begriffs Barrierefreiheit:

  • Im deutschen Behindertengleichstellungsgesetz heißt es im § 4:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikations-Einrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
  • Im DIN-Fachbericht 124, Pkt. 2.3 wird barrierefrei als Eigenschaft eines Produktes definiert,
das von möglichst allen Menschen in jedem Alter mit unterschiedlichen Fähigkeiten weitgehend gleichberechtigt und ohne Assistenz bestimmungsgemäß benutzt werden kann.
... eine wesentliche Voraussetzung für ihre [der Behinderten] gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen […]

Barrierefreies Arbeiten am Computer

Im Online-Lexikon Wikipedia wird eine auf die Nutzung des Internets übertragene Bedeutung des Begriffs unter Software-Ergonomie vorgestellt. Dabei wird auf die Nutzbarkeit durch Blinde und für Menschen abgestellt, die auf eine Sprachsteuerung der Programme angewiesen sind

Bei der Hardware geht es u. a. um

Weblinks

Siehe auch