Baurecht

Aus Familienwortschatz
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Das Bau- und Architektenrecht ist das Recht der Architekten und Ingenieure. Es umfasst vor allem Rechtsfragen rund ums Planen und Bauen und regelt die rechtlichen Beziehungen, die im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken stehen. Dazu zählt insbesondere:


Baubegleitende Beratung:

  • Durchsetzung und Abwehr von:
    • Nachtragsforderungen
    • Vertragskündigungen sowie Hilfestellung bei der Abrechnung gekündigter Verträge, insbesondere zur Frage der Prüffähigkeit der Schlussrechnung
    • Gewährleistungsansprüchen
    • Verzugsschäden und Vertragsstrafen
    • Haftungsansprüchen des Architekten Baugenehmigungen, Geschäftsbesorgung bei Behörden und Gemeinden im Verwaltungsverfahren Vergaberecht


  • Überprüfung, Prüfung, Erstellung von:
    • Kalkulationsgrundlagen
    • Abschlags- und Schlussrechnungen
    • von Architektenverträgen
      • Generalübernehmer- u. Generalunternehmerverträgen, Bauträgerverträgen, Bauwerkverträgen nach BGB und VOB/B


  • Unterstüzung bei der:
    • Anmeldung von Bedenken und Baubehinderungsanzeigen und der Lösung daraus resultierender Rechtsprobleme
    • Abnahme bzw. Teilabnahme von Werkleistungen
    • Erstellung und Überprüfung der Architektenrechnung (Teilrechnung und Schlussrechnung) insbesondere deren Prüffähigkeit


  • Weitere Dienstleistungen:
    • Erarbeitung von Lösungen bei Rechtsproblemen um Sicherheiten (Vorauszahlungsbürgschaft, Erfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft, Sicherheitseinbehalte)
    • Führung von Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren
    • Streitschlichtung und Schiedsgerichtsverfahren (SOBau)
    • Vorgehen gegen Veränderungssperren, Bebauungspläne sowie einzelne Vorhaben
    • Widerspruchsverfahren bei der Baubehörde
    • Erschließungsverträge
    • Öffentliche Baulasten