Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Dezember 2022, 13:49 Uhr
Bei den Agenturen für Arbeit, den Regionaldirektionen und der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sind Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt tätig. Sie unterstützen und beraten Arbeitgeber wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in übergeordneten Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.
Hierzu zählen insbesondere Fragen der beruflichen Ausbildung, des beruflichen Einstiegs und Fortkommens von Frauen und Männern nach einer Familienphase sowie hinsichtlich einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
siehe auch : § 385 SGB III