Beruf: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:58 Uhr

Laut Artikel 12 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. In diesem Sinne ist ein Beruf eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit, die der Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient.

Unter einem Beruf wird im Allgemeinen eine institutionalisierte Tätigkeit verstanden, die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist.

Ein Beruf umfasst ein Bündel von Tätigkeiten, die fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.