Berufsunfähigkeit

Aus Familienwortschatz
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Berufsunfähigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem Erwerbstätige auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, ihrem Beruf nachzugehen. Die Berufsunfähigkeit gehört zu den unterschätzen Risiken des Alltags. Dabei gehen Statistiken davon aus, dass jeder 4. Erwerbstätige im Lauf seines Erwerbslebens von der Berufsunfähigkeit bedroht ist. Seitens vieler Verbraucher werden Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit oft miteinander gleichgesetzt. Allerdings sind die Kriterien zur Unterscheidung eindeutig.

Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, durch eine berufliche Tätigkeit für den Lebensunterhalt zu sorgen. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich dagegen nicht generell auf die Erwerbstätigkeit, sondern den zuletzt ausgeübten Beruf.

Es besteht für Betroffene weiterhin zumindest theoretisch die Möglichkeit, einen anderen Beruf auszuüben, der ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte mit einem Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 anerkannt.

Allerdings besteht für alle anderen Erwerbstätigen die Möglichkeit, sich privat gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit abzusichern. Der Eintritt des Versicherungsfalls wird über ein ärztliches Gutachten festgestellt. Welcher Grad der Berufsunfähigkeit für den Versicherungsfall erreicht werden muss, legen die Versicherer fest.

Ursachen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit können sein:

  • Krankheit
  • Unfall
  • psychische Leiden
  • Allergien

Anders als von vielen Erwerbstätigen angenommen wird, sind Unfallfolgen als Ursache nur in einem niedrigen Prozentsatz für das Eintreten der Berufsunfähigkeit verantwortlich. Wesentlich häufiger bedingen Erkrankungen (Krebs, Herz-Kreislauf-Leiden, Diabetes) oder psychische Probleme eine Minderung der Berufsfähigkeit. Aufgrund dieser Tatsache ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.