Betreuung (Pflege)

Aus Familienwortschatz
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Der Begriff Betreuung meint in einer persönlichen Beziehung, dass sich eine Person um jemanden kümmert, diesen jemand unterstützt. Es kann sich dabei um praktische Tätigkeiten wie kochen oder das Anreichen von Essen, das Begleiten bei einem Spaziergang oder eine umfassende Sorge für die Wünsche und die Entwicklung einer Person handeln. Das Wort Betreuung kann also eine Fülle an Sozial- und Dienstleistungen umfassen. Beim Beispiel einer Mutter und ihrem Kind lässt sich leicht zeigen, dass Betreuung auch dort stattfinden kann, wo Pflege nicht erforderlich ist.

Siehe auch

  • Betreuung (nach BGB) — also im rechtlichen Sinn. Historisch kann man diese Form der Betreuung ja auch mit der Sorge für die Erziehung eines Kindes und der Sicherung seiner Rechte für die Zukunft in Verbindung bringen, da die rechtliche Betreuung aus der Vormundschaft weiter entwickelt worden ist.