Betreuungsgeldgesetz

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Mit Elterngeld und Betreuungsgeld wird eine kontinuierliche Förderung der Kinder in den ersten drei Lebensjahren ermöglicht. Das Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Im Anschluss daran können Eltern für bis zu 22 Monate das Betreuungsgeld beantragen.

Leistung

Ab dem 1. August 2013 erhalten letztere monatlich 100 Euro, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro.


Vorraussetzungen

Es wird nicht vorausgesetzt, dass ein Elternteil auf seine Berufstätigkeit verzichtet.


Einsatzmöglichkeiten

Mit dem Geld können die Eltern auch eine private Betreuung organisieren. Familien, die die Leistung nicht bar ausgezahlt bekommen wollen, können das Geld zur privaten Altersvorsorge oder für einen Bildungssparplan zugunsten ihrer Kinder nutzen. In beiden Fällen gibt es einen Bonus von 15 Euro pro Monat.