Betreuungsgeldgesetz
Mit Elterngeld und Betreuungsgeld wird eine kontinuierliche Förderung der Kinder in den ersten drei Lebensjahren ermöglicht. Das Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Im Anschluss daran können Eltern für bis zu 22 Monate das Betreuungsgeld beantragen.
Leistung
Ab dem 1. August 2013 erhalten letztere monatlich 100 Euro, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro.
Vorraussetzungen
Es wird nicht vorausgesetzt, dass ein Elternteil auf seine Berufstätigkeit verzichtet.
Einsatzmöglichkeiten
Mit dem Geld können die Eltern auch eine private Betreuung organisieren. Familien, die die Leistung nicht bar ausgezahlt bekommen wollen, können das Geld zur privaten Altersvorsorge oder für einen Bildungssparplan zugunsten ihrer Kinder nutzen. In beiden Fällen gibt es einen Bonus von 15 Euro pro Monat.