Betriebsveranstaltung
Die Bruttoaufwendungen je Arbeitnehmer sind bis insgesamt 110 Euro (Freigrenze) je Veranstaltung kein Arbeitslohn
Die Bruttoaufwendungen je Arbeitnehmer sind bis insgesamt 110 Euro (Freigrenze) je Veranstaltung kein Arbeitslohn