Bundesfreiwilligendienst

Aus Familienwortschatz
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Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein freiwilliger, unentgeltlicher Dienst von Männern und Frauen aller Generationen für das Gemeinwohl, der in für den Freiwilligendienst anerkannten Einsatzstellen geleistet wird. Einsatzfelder sind insbesondere der soziale, ökologische und kulturelle Bereich sowie der Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes.

Freiwillige können sich für mindestens sechs Monate und höchstens 24 Monate verpflichten. Im Unterschied zu den anderen Freiwilligendiensten gibt es für die Freiwilligen keine Altersbeschränkung, die Freiwilligen müssen allerdings die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

Die Freiwilligen erhalten für ihren Dienst nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld oder anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung entsprechende Geldersatzleistungen.

Der BFD wurde ab dem 1. Juli 2011 im Zuge der Aussetzung der Wehrpflicht und des ebenfalls ausgesetzten Zivildienstes eingeführt[1]. Neben dem BFD gibt es weiterhin die Jugendfreiwilligendienste in Form des freiwilligen sozialen Jahres(FSJ) und des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ).


Weblinks


vgl. Wikipedia: "Bundesfreiwilligendienst"



Nachweise

  1. Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes vom 28. April 2011, BGBl I, Seite 687