Nach einer aktuellen Entscheidung vom 20.01.2009 verfällt Urlaub des Mitarbeiters nicht, wenn dieser innerhalb des Jahres durch Krankheit nicht abgegolten wurde.

Die Regelung aus §7 Absatz 3 Satz 3 Bundesurlaubsgesetz [1] ist laut europäischem Gerichsthof europarechtswidrig.