Elternbeiträge

Aus Familienwortschatz
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bezeichnet in der Regel den Anteil des Beitrages,. der von Eltern für den Kindertagesstättenplatz zu entrichten ist.

An dieser Stelle möchten wir gern die aktuellen Elternbeiträge abbilden. Bitte senden Sie an [email protected] belegte Informationen zu den Satzungen bei Ihrem KiTa-Träger, Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises. Schon jetzt herzlichen Dank!

Baden-Württemberg

Bayern

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Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

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Sachsen

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Dresden

Leipzig

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Im §20 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG - wird zu den Elternbeiträgen folgendes ausgeführt:

(1) Die Eltern tragen in angemessener Weise zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung bei. Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes verbundenen Leistungen.


(2) Die Elternbeiträge sind sozialverträglich zu gestalten. Sie sind nach dem Einkommen der Eltern und/oder der Anzahl der Kinder und nach dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Der Elternbeitrag für die Kindertagespflege soll je nach dem Alter des Kindes der Höhe der Beiträge für die Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Tageseinrichtung entsprechen. Die Kosten der Verpflegung des Kindes werden gesondert berechnet.