Elternmitwirkung Baden-Württemberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:08 Uhr
§ 5 Elternbeirat
(1) Bei den Einrichtungen werden Elternbeiräte gebildet. Sie unterstützen die Erziehungsarbeit und stellen den Kontakt zum Elternhaus her.
(2) Elternbeiräte können sich örtlich und überörtlich sowie landesweit zu Gesamtelternbeiräten zusammen-schließen.