Elternmitwirkung Nordrhein-Westfalen

§ 9 Zusammenarbeit mit den Eltern

(1) Das Personal der Kindertageseinrichtungen sowie Tagesmütter und -väter arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes.

(2) In jeder Kindertageseinrichtung wird zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger ein Elternbeirat eingerichtet. Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger über alle die Einrichtung betreffenden wesentlichen Angelegenheiten informiert und angehört. Das Verfahren über Zusammensetzung, Wahl und Durchführung von Informations- und Anhörungsveranstaltungen regelt der Träger oder die Einrichtung gemeinsam mit den Eltern.


KiTas und Co. in Nordrhein-Westfalen