Entlastungsbetrag

Aus Familienwortschatz
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für Alleinerziehende

Dieser beträgt gem. § 24b EStG 1.308 Euro pro Kalenderjahr.

Wenn zum Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht, kann dieser Betrag von einem Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.

fürs Alter

Der Altersentlastungsbetrag beträgt im Kalenderjahr 2011 30,4 % des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, höchstens jedoch einen Betrag von 1 444 Euro (Geburtsdatum: 2.1.1946 bis 1.1.1947).

Bis zum Kalenderjahr 2040 wird der Altersentlastungsbetrag auf 0 Euro abgeschmolzen.

Rechtsgrundlage ist der § 24a EStG.