Fürsorge

Aus Familienwortschatz
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Der Ausdruck Fürsorge bezeichnet die Sorge für andere Personen. Daraus abgeleitet bezeichnet er die Sorge, auf die Menschen unter bestimmten Umständen ein Recht haben, und bezeichnet ebenfalls das aus der Ethik der Barmherzigkeit bzw. der Almosenpraxis erwachsene System der Fürsorge, Obsorge, Sozialhilfe oder Sozialen Sicherheit.

Fürsorge als individuelles Recht

Artikel II-84 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union legt Rechte des Kindes fest, insbesondere: Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind.

Personen, die Zeit für die Kinderbetreuung und -erziehung aufwenden oder die für pflegebedürftige Familienmitglieder sorgen, werden als „Personen mit Fürsorgepflichten“ bezeichnet. Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sieht im zwölften Abschnitt (Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie) die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) ein Delikt vor, das mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet wird.

System der Fürsorge, Obsorge oder Sozialhilfe

Fürsorge bezeichnet das System

Einrichtungen der Fürsorge

Siehe auch

Literatur

  • Esther Lehnert, Die Beteiligung von Fürsorgerinnen an der Bildung und Umsetzung der Kategorie "minderwertig" im Nationalsozialismus : öffentliche Fürsorgerinnen in Berlin und Hamburg im Spannungsfeld von Auslese und "Ausmerze". Mabuse, Frankfurt am Main 2003.
  • Christoph Sachße, Florian Tennnstedt (Hgg.): Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland.
    • Bd.1, Vom Spätmittelalter bis zum 1. Weltkrieg. Kohlhammer, Stuttgart 1998, 2. Auflage.
    • Bd2, Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871 bis 1929. Kohlhammer, Stuttgart 1988
    • Bd.3, Der Wohlfahrtsstaat im Nationalsozialismus. Kohlhammer, Stuttgart 1992
  • Desiree Schauz: Die Straffälligenfürsorge im Kaiserreich: Eine kritische Bilanz. In: Jürgen W. Schmidt (Hg.): Polizei in Preußen im 19. Jahrhundert. Ludwigsfelde 2011, S.116-128.

Weblinks

 Wikiquote: Fürsorge – Zitate


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