Familienrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:09 Uhr
Das Familienrecht ist das Recht der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaften) und der Verwandtschaft. Es ordnet u.a. die Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten.
Demnach ergeben sich insbesondere folgende Schwerpunkte:
- Eheverträge
- Scheidung mit Scheidungsfolgen
- Ehegattenunterhalt / Verwandtenunterhalt / Kindesunterhalt
- Eheliches Güterrecht und Zugewinnausgleich
- Hausratsauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Scheidungsvereinbarungen
- Kindschaftsrecht (Umgang / elterliche Sorge)
- steuerrechtliche Bezüge zum Familienrecht
- Lebenspartnerschaftsvereinbarungen
- Vorsorge- und Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Internationales Familienrecht