Ferienbetreuung

Aus Familienwortschatz
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Die Betreuung in Ferienzeiten stellt einen Sonderfall der Kinderbetreuung dar. Bei längeren Schließzeiten von Kindertageseinrichtungen und auch während der Schulferien stehen berufstätige Eltern häufig vor großen Betreuungsproblemen, denn nicht immer stehen Großeltern als Betreuungspersonen zur Verfügung und die Dauer der Schließ- bzw. Ferienzeiten übersteigt schnell das Urlaubskonto der Eltern. Hinzu kommt, dass manchmal mehrere Kinder- oder Horteinrichtungen die Ferienbetreuung gemeinsam, aber nicht unbedingt in der sonst genutzten Einrichtung absichern. Das kann zu längeren Anfahrtswegen führen, die möglicherweise mit den Arbeitszeiten der Eltern kollidieren.

Unternehmen können den Eltern bei der Lösung dieser Probleme unter die Arme greifen. So können Unternehmen mit einem Veranstalter einen Vertrag über die Ferienbetreuung abschließen, in dem Dauer, Umfang, Anzahl der zu betreuenden Kinder, Leistungsumfang, Versicherungsschutz und Honorar geregelt werden. Als potenzielle Partner bieten sich freie Träger (z.B. Sport- oder Jugendvereine) an. Aber auch örtliche Musikschulen, Jugendtheater, Landheime, Kirchen und Jugendzentren können ensprechende Angebote unterbreiten. In der Regel helfen den Beschäftigten schon ein- bis zweiwöchige Angebote sehr in ihrer Ferienplanung. Die Kosten der Ferienbetreuung können Eltern und Unternehmen gemeinsam übernehmen.

Um die Kosten in Grenzen zu halten, kann es sinnvoll sein, dass mehrere Unternehmen entsprechende Ferienangebote gemeinsam organisieren.