Generikum: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:12 Uhr
Ein Generikum ist ein Nachahmerpräparat, also ein Arzneimittel, das ein Originalpräparat nach Ablauf des Patentschutzes nachbildet.
Teilweise werden Generika unter dem Namen des betreffenden Wirkstoffes angeboten. Bekanntes Beispiel: Aspirin® vom Bayer-Konzern. 1899 zum Patent angemeldet, kamen nach Ablauf der Schutzfrist Nachahmerpräparate auf dem Markt, heute unter dem Namen Acetylsalicylsäure bzw. kurz ASS gehandelt.