Gesundheits- und Krankenpflege

Aus Familienwortschatz
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Gesundheits- und Krankenpflege ist die Unterstützung kranker, verunfallter und gebrechlicher Personen durch Pflegefachleute zur möglichst selbständigen Alltagsbewältigung.


In Deutschland

Der Begriff ergibt sich aus der neuen Berufsbezeichnung für die Krankenpflege. Maßgebend ist hierfür das Krankenpflegegesetz, KrPflG von 2003.

Das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz, KrPflG) wurde in seiner jetzigen Form im Bundesgesetzblatt 2003 Teil 1, Nr. 36 (21.Juli 2003) veröffentlicht und ist am 1 Januar 2004 in Kraft getreten.

Es regelt die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen:

und die entsprechende Pflegeausbildung. Genaueres siehe: Krankenpflegegesetz

Für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege bieten sich Pflegemodelle an, die den Anteil der Gesundheitspflege unterstreichen,z. B. das Modell der Gesundheitspflege.

Ein besonderes Berufsbild in der Pflege in Deutschland ist die Altenpflege

Krankenpflegegesetz in Österreich

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Krankenpflege der Schweiz

Das Gesamtangebot der Pflege wird in der Schweiz mit den fünf Funktionen umschrieben:

  1. Unterstützung in und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens
  2. Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens
  3. Mitwirkung bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen
  4. Mitwirkung an Aktionen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen einerseits sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit andererseits
    • Beteiligung an Eingliederungs- und Wiedereingliederungsprogrammen
    • Mitarbeit in interdisziplinären Gruppen
  5. Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege und bei der Entwicklung des Berufes
    • Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen

Die fünf Funktionen wurden abgesehen von einer Ergänzung in Funktion 4 (Mitarbeit in interdisziplinären Gruppen) unverändert aus den Bestimmungen für die Diplomausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege von 1992 übernommen. Die Ausbildung dauert 3 Jahre in Vollzeit. Ein Ausbildungsjahr umfasst mindestens 44 Wochen, entsprechend 1.540 Stunden.

  • Teilzeitausbildung mögl.

Wer sich aus einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf oder in einem diesem verwandten Berufsfeld auf der Sekundarstufe II über bereits vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten ausweist, kann von der Schule von einzelnen Ausbildungsteilen und Zwischenprüfungen dispensiert werden.

Aufnahmebedingungen - abgeschlossene Sekundarstufe II oder eine Berufslehre in einem der gewählten Ausbildung verwandten Beruf (namentlich der / des Fachangestellten Gesundheit) erfolgreich abgeschlossen.

Prüfungsteile - Die staatliche Prüfung weist folgende vier Prüfungsteile auf:

  1. Im schriftlichen Teil der Prüfung - Bearbeitung einer oder mehrerer Fallstudien
  2. Im praktische Teil der Prüfung - Beobachtung der Lernenden in verschiedenen Pflegesituationen im beruflichen Alltag
  3. Im mündlichen Teil der Prüfung - Fachgespräch über die Pflegesituationen der praktischen Prüfung und Anschlussfragen
  4. Praktikumsbericht - Beurteilung des Abschlusspraktikums.

Das Diplom wird vom SRK registriert und gegengezeichnet.

Details:

  • Bestimmungen-Schweiz für die 3jährige Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau / zum dipl. Pflegefachmann (Sek.Stufe II vorausgesetzt). Schweizerisches Rotes Kreuz.
  • Dem SRK obliegt im Weiteren die Anerkennung von ausländischen Berufstiteln, das Führen einer Statistik wie auch die Information über die Berufe im Gesundheitswesen. PDF-Datei !

Pflegestudium

In den meisten Industrieländern werden Pflegestudiengänge angeboten.


Siehe auch

Weblinks


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