Gesundheits- und Pflegeassistent (Hamburg)

Aus Familienwortschatz
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Der Beruf Gesundheits- und Pflegeassistent/in hat 2007 im Bundesland Hamburg die Berufe Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ersetzt. Diese Ausbildung vermittelt wichtige Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit älteren sowie kranken Menschen sowie im Fachgebiet Krankenpflege. Sie ersetzt die frühere Ausbildung zur Alten- und Krankenpflegehilfe. Für Gesundheits- und Pflegeassistenten gibt es zahlreiche Arbeitsmöglichkeiten: Alten- und Pflegeheim, Tagespflegestätte, ambulanter Pflegedienst sowie in Krankenhäusern und in Einrichtungen des betreuten Wohnens.

  • Hinweis: Der Begriff Helfer oder Pflegehelfer wird sehr verschieden verwendet. Siehe dazu die Auflistung bei Helferin/Helferin


Die theoretische Ausbildung zum Gesundheits- und Pflegeassistent/in beträgt 16 Monate und umfasst 1700 Stunden. Die Ausbildung zum Staatlich Geprüften Pflegeassistenten ist eine geregelte zweijährige Ausbildung an Berufsfachschulen und ersetzt seit 2007 im Bundesland Hamburg die folgenden pflegerischen Helferausbildungen:

  • Gesundheits-und Krankenpflegehelfer
  • Altenpflegehelfer
  • Heilerziehungspflegehelfer


Die Ausbildung umfasst 23 Monate von denen mindestens 2240 Stunden praktische Ausbildung in Einrichtungen der Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege abgeleistet werden müssen. Der zusätzliche Unterricht umfasst sowohl 960 Stunden theoretischen als auch 500 Stunden fachpraktischen Unterricht (Unterrichtssumme mindestens 1460 Stdn.).


Unterrichtet werden u.a. folgende Fächer:

-Pflege von Menschen

-Arbeits und Beziehungsprozesse

-Unterstützung des Menschen

-EDV ( hier wird u.a. das fachgerechte Übergabe schreiben vermittelt)

-Deutsch,Rechnungswesen,Englisch

Bei erfolgreichem Besuch der Ausbildung wird sowohl die Berechtigung der Berufsbezeichnung Staatl.Gepr. Pflegeassistent wie auch der Realschlussabschluß erworben.

Aufgaben

Arbeit finden Staatl. Gepr. Pflegeassistenten in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und vereinzelt auch in der Kinderkrankenpflege.


In den Einrichtungen haben Staatl.Gepr. Pflegeassistentnnach ihrer Ausbildungen folgende Aufgaben:

-Patienten bei der Grundpflege unterstützen (duschen, baden, haar-pflege, Toilettengänge etc.)

-Patienten bei der Bahandlungspflege unterstützen (Verbände wickeln, Subkutane Injection verabreichen, Medikamten verabreichen und ggf. auch stellen).


Hierbei ist jedoch zu erwähnen, dass Staatl.Gepr. Pflegeassistenten mit examinierten Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern zusammen arbeiten und diese stets über eine Veränderung des Patienten informieren müssen. In Absprache mit den Pflegefachkräften können Pflegeassisten jedoch auch zeitweise relativ selbstständig arbeiten und an Nachtwachen teilnehmen, wenn eine examinierte Kraft im Hause ist.

Verwechslungsgefahr mit Betreuungskräften

Eine Art von Einführung zur Pflegeassistentin / zum Pflegeassistenten wird mancherorts (außerhalb von Hamburg) bereits nach 240 Std. erreicht. Diese "Kurse/Ausbildungen" wird auch berufsbegleitend angeboten. Es handelt sich nicht um eine Berufsausbildung. Der Begriff Alltagsbegleiter/-erin oder Pflegeassistentin/-stent wurde im Jahr 2009 wegen einer neuen Finanzierungsmöglichkeit für die Versorgung dementer Personen meistens gleichbedeutend mit Zusätzliche Betreuungskraft für Demenzerkrankte verwendet.

Siehe auch