Gleitzeit

Aus Familienwortschatz
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Die Gleitzeit oder Gleitende Arbeitszeit ist ein Arbeitszeitinstrument, das Arbeitnehmer_innen innerhalb eines festgelegten Rahmens die freie Regelung ihrer Arbeitszeit ermöglicht. Die gesetzliche Grundlage bildet das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Die meisten Unternehmen und Institutionen, welche ein Gleitzeit-Modell umsetzen, legen eine sogenannte Kernarbeitszeit fest, in welcher die Beschäftigten grundsätzlich anwesend sein müssen, z.B. von 9 bis 15 Uhr. So wird sichergestellt, dass die Kommunikation zwischen den Mitarbeiter_innen möglich ist und Kunden gegenüber eine Zeitspanne benannt werden kann, in der die Mitarbeiter_innen in jedem Fall anwesend sind. Es gibt auch Unternehmen, insbesondere in der IT- und Kreativbranche, welche Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit umsetzen.

Wie die restliche Arbeitszeit auf die Stunden vor und nach der Kernarbeitszeit verteilt wird, ist den einzelnen Arbeitnehmer_innen überlassen, wenn im Durchschnitt die vereinbarte Wochen-Arbeitszeit eingehalten wird.

In größeren Unternehmen und Behörden werden Beginn und Ende der täglichen Anwesenheit / Arbeitszeit in der Regel durch elektronische Systeme erfasst (z.B. Stempeluhr / Zeiterfassungsterminal), so dass tagesaktuelle Aussagen zum Stand des Arbeitszeitkontos möglich sind.

Tätigkeiten zu ungewöhnlichen Zeiten (z.B. nachts oder am Wochenende) können mit einem Zeitfaktor honoriert werden.

Gleitarbeitszeit setzt natürlich eine gewisse Unabhängigkeit der zu leistenden Aufgaben von der aktuellen Tageszeit voraus und ist deshalb nicht in allen Berufszweigen möglich.

In neueren Tarifverträgen werden in Ergänzung zur Gleitarbeitszeit zunehmend langfristige Regelungen zur Gestaltung der Arbeitszeit wie Jahresarbeitszeit- oder Lebensarbeitszeitkonten eingeführt.

Generell gilt, dass neben dem Umfang der Arbeitszeit auch die Art der Verteilung Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer_innen ist.