Hamburger Kinderbetreuungsgesetz
Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) gilt für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege.
Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) gilt für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege.