Hausbetreuungsgesetz
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Das Hausbetreuungsgesetz gilt nur in Österreich für pflegebedürftige Personen ab Pflegestufe drei sowie für jene in Pflegestufe eins und zwei, die auf Grund einer Demenzerkrankung eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Angehörige oder professionelle PflegerInnen brauchen. Es soll damit eine öffentliche Förderung der Betreuung daheim ab Pflegestufe fünf geben. Das Hausbetreuungsgesetz, österr. BGBl. I Nr. 33/2007, trat am 1. Juli 2007 in Kraft.
Siehe auch
- Bundespflegegeldgesetz (Bpgg) in Österreich, von 1993
- Hauspersonal
- Pflegeversicherung
- Schwarzarbeit
Literatur
- Günther Löschnigg, Sabrina Schmid: Hausbetreuungsgesetz. Verlag des ÖGB, Wien, 2008. 144 S. ISBN 978-3-7035-1324-4
Weblinks
- Zur arbeitsrechtl. Seite des Hausbetreuungsgesetzes
- Zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Beschäftigten
Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einem Text, der aus der freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen wurde. Eine Liste der ursprünglichen Autoren befindet sich auf der Versionsseite des entsprechenden Artikels. |