Haushaltshilfe

Aus Familienwortschatz
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In Deutschland gibt es verschiedene Gestaltungsformen, wie Haushaltshilfen (zum Teil auch mit der Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Familienmitglieder) beschäftigt werden. Nicht immer, aber relativ häufig handelt es sich bei den beschäftigten Personen um Ausländerinnen. Diese Übersicht soll das Nachschlagen rechtlicher Bestimmungen in diesem Zusammenhang erleichtern. Denn in aller Regel handelt es sich dabei um Arbeitsverhältnisse. Auch wenn alle Beteiligten sich für Privatpersonen halten, ändert das nichts an der rechtlichen Zuordnung zur Funktion Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer. Der Begriff Haushaltshilfe verschleiert diesen Charakter des Arbeitsverhältnisses, ändert aber nichts daran. Seine Ausprägungen und damit die arbeitsrechtlichen Konsequenzen können also sehr verschieden sein:

  • In seltenen Fällen werden familiäre Kontakte genutzt, um eine Haushaltshilfe einzustellen (gegen einen festen Lohn/Taschengeld); dabei handelt es sich gelegentlich um eine Art Aupair-Verhältnis.
  • Deutsche Pflegedienste stellen für 4.800 bis 10.000 Euro (1 bzw. 2 Personen) legal rund um die Uhr ein. Die Haushaltshilfen, Altenpflegerin/-innen oder Pflegehelferinnen wohnen mit im Haus und sind bei einem Arbeitgeber fest angestellt. Die Pflegekasse kommt für max. 1432 Euro, in Härtefällen bis zu 1918 Euro im Monat auf.
  • Eine ausländische Hilfe wird vom Arbeitsamt vermittelt und kostet ca. 1500 bis 2000 Euro pro Helferin. Diese Haushaltshilfen dürfen offiziell nicht pflegerisch tätig sein! Die Pflegeversicherung kommt für 205 €, 410 € bzw. max. 665 € Pflegegeld (als so genannte Barleistung) auf.
  • Vermittlung einer Haushaltshilfe durch eine deutsche Vermittlungsagentur für 1200 bis 1800 Euro. Es entstehen zusätzliche Kosten für die Vermittlungsagentur. Die Pflegekraft ist offiziell bei einem Unternehmen in ihrem Heimatland beschäftigt. Die Pflegekasse kommt wie oben für 205 €, 410 € bzw max. 665 € Pflegegeld auf - da ja kein Versorgungsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen besteht.)
  • In einem Minijob (nach dem Haushaltsscheck-Verfahren) evtl. mit "Überstunden" in Schwarzarbeit
  • Schwarzarbeit: eine Helferin aus Deutschland arbeitet Netto für Brutto illegal stundenweise ohne Sozialversicherungsschutz und wirksamen Arbeitsvertrag. Damit werden von den Problemen der Illegalität nur die ausländerrechtlichen Seiten ausgeschlossen.
  • Eine „Selbständige” Pflegerin (in der Regel aus dem östlichen Europa) übernimmt für 1000 bis 1500 Euro (Die Vermittlungsagentur fordert eigene Gebühren und ist dabei an der Abwicklung der Verträge behilflich. Vorsicht: bei Scheinselbständigkeit entspr. Konsequenzen für den Arbeitgeberhaushalt. Die Pflegekasse kommt auch hier indirekt für 205 €, 410 € bzw max. 665 € Pflegegeld auf.
  • Illegale ausländische „Perlen" arbeiten für 800 bis 1200 Euro. Sie sind dabei in einem Mix aus Tätigkeit, Bereitschaftsdienst und Wohnen im gleichen Haushalt fast rund um die Uhr zur Arbeitsleistung bereit. Vergleiche den Artikel Illegale Beschäftigung (Vorsicht: fehlender Versicherungsschutz, Strafbarkeit)

Die Reihenfolge in der Häufigkeit des Bestehens dieser verschiedenen Arbeitsverhältnisse und damit auch die Größenordnung der sozialrechtlichen Problematik (einzeln und für den gesamten Staat) dürfte gerade umgekehrt zu dieser Reihenfolge sein. Die Schätzungen über die illegalen Arbeitsverhältnisse in der innerfamiliären Pflege beginnen erst jenseits von 100 000 Familien. Unter dem Begriff der Billig-Pflege hatte 2007 ein Unternehmen ein derartiges Konzept (vgl Nr. 4) sogar offensiv bundesweit beworben. Aufgrund massiver Proteste von Berufsverbänden und möglicherweise rechtlicher Schwierigkeiten, kamen diese Arbeitsverhältnisse zunächst nicht zustande.

Dieser Überblick entspricht dem Zustand in der BRD zum Jahresanfang 2008. Er hat sich über die vergangenen 10 Jahre zunehmend stabilisiert.


  • Literatur und Weblinks zum Thema stehen im Artikel
Illegale Beschäftigung

*Siehe auch: Beschäftigung von ausländischen Helferinnen

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!


Literatur