Insolvenzanfechtung

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Die Insolvenzanfechtung ist für das Insolvenzverfahren insofern von Bedeutung, als dass sie dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit gibt, zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger Beträge in die Masse zurückzuholen, die einzelne Gläubiger vor der Insolvenzeröffnung erhalten haben. Voraussetzung dafür ist eine so genannte Gläubigerbenachteiligung, sprich die Gesamtheit der Gläubiger muss durch die Zahlung schlechter dastehen als ohne.