JuSchuG

Aus Familienwortschatz
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JuSchuG bedeutet Jugendschutzgesetz.

Das Jugendschutzgesetz befasst sich mit Schutz von Kindern- und Jugendlichen. Es dient vor allem dazu Gefahren abzuwenden, Hilfestellungen zu geben und präventiv tätig zu sein. Es richtet sich an alle Menschen, die mit Kindern- und Jugendlichen zu tun haben.

Es regelt inhaltlich, was Kinder- und Jugendliche in den entsprechenden Altersstufen tun dürfen.


Möglichkeiten zum präventiven Kinder- und Jugendschutz

  • Prävention zu sogenannten Sekten - Informationen rund um den Glaube
  • Schuldenprävention- Umgang mit Taschengeld, Erspartem und Geld im Allgemeinen
  • Jugendarbeitsschutz - Wie, wann, wo können Kinder- und Jugendliche arbeiten?
  • Suchtprävention - Was? Warum? Wie? - Umgang mit Rausch- und Genussmitteln
  • Sexualerziehung - Liebe, Sex, Zärtlichkeit,Körperverständnis
  • Medienerziehung - Medienkompetenz, Medienauswahl, Medium an sich


Formen, des präventiven Kinder- und Jugendschutzes

  • Beantwortung von Anfragen und Beschwerden
  • Beratung von Gewerbetreibenden, Medienanbietern, Dienstleistern und Unternehmen
  • Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Erziehern, Lehrern und allen weiteren Beteiligten zu jugendschutzrelevanten Themen
  • Sachverständigentätigkeit
  • Mitarbeit in Fachgremien
  • Stellungnahmen und Empfehlungen zu Projekten und Veranstaltungen