JuSchuG
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JuSchuG bedeutet Jugendschutzgesetz.
Das Jugendschutzgesetz befasst sich mit Schutz von Kindern- und Jugendlichen. Es dient vor allem dazu Gefahren abzuwenden, Hilfestellungen zu geben und präventiv tätig zu sein. Es richtet sich an alle Menschen, die mit Kindern- und Jugendlichen zu tun haben.
Es regelt inhaltlich, was Kinder- und Jugendliche in den entsprechenden Altersstufen tun dürfen.
Möglichkeiten zum präventiven Kinder- und Jugendschutz
- Prävention zu sogenannten Sekten - Informationen rund um den Glaube
- Schuldenprävention- Umgang mit Taschengeld, Erspartem und Geld im Allgemeinen
- Jugendarbeitsschutz - Wie, wann, wo können Kinder- und Jugendliche arbeiten?
- Suchtprävention - Was? Warum? Wie? - Umgang mit Rausch- und Genussmitteln
- Sexualerziehung - Liebe, Sex, Zärtlichkeit,Körperverständnis
- Medienerziehung - Medienkompetenz, Medienauswahl, Medium an sich
Formen, des präventiven Kinder- und Jugendschutzes
- Beantwortung von Anfragen und Beschwerden
- Beratung von Gewerbetreibenden, Medienanbietern, Dienstleistern und Unternehmen
- Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Erziehern, Lehrern und allen weiteren Beteiligten zu jugendschutzrelevanten Themen
- Sachverständigentätigkeit
- Mitarbeit in Fachgremien
- Stellungnahmen und Empfehlungen zu Projekten und Veranstaltungen