Kernarbeitszeit: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Als Kernarbeitszeit wird die Zeitspanne am Tag bezeichnet, in der für die Arbeitnehmer_innen Anwesenheitspflicht im Unternehmen bzw. in der Behörde herrs…“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (1 Version: Domainwechsel) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:20 Uhr
Als Kernarbeitszeit wird die Zeitspanne am Tag bezeichnet, in der für die Arbeitnehmer_innen Anwesenheitspflicht im Unternehmen bzw. in der Behörde herrscht. Die Kernarbeitszeit ist Bestandteil der gleitenden Arbeitszeit, um eine gleichzeitige Anwesenheit aller Mitarbeiter_innen sicher zu stellen.
Die Kernarbeitszeit beträgt im Durchschnitt die Hälfte bis zwei Drittel der täglichen Arbeitszeit einer/eines Vollbeschäftigten. In vielen Behörden ist z.B. eine Kernarbeitszeit zwischen 9 und 15 Uhr festgelegt.