Kindertageseinrichtung

Aus Familienwortschatz
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1. Kinderkrippe: diese Form der institutionellen Betreuung umfasst den Besuch von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. In Deutschland gibt es noch keinen Rechtsanspruch auf einen Kinderkrippenplatz.


2. Kindergarten: den Besuchen Kinder ab der Vollendung des 3. Lebensjahres in der Regel bis zum Schuleintritt mit 6 oder 7 Jahren. Grundsätzlich können Kinder ab dem 34. Lebensmonat aufgenommen werden.


3. Horte: wenn ihr Kind schulpflichtig ist, kann es ab diesem Zeitpunkt auch einen Hort besuchen. Horte finden sie innerhalb ihrer Kindertagesstätte sowie aber auch an Grundschulen. Sie unterliegen aber immer dem Sozialministerium.


Eine Kombination aus all diesen Angeboten finden wir innerhalb der Kindertagesstätte (KiTa). Diese Form der institutionellen Betreuung ist in Leipzig weitverbreitet. In der Kindertagesstätte treffen sie mindestens auf Kinderkrippen und Kindergartenkinder, wenn nicht auch auf Hortkinder. Die Betreuung der Kinder erfolgt dann je nach Konzeption und pädagogischem Ansatz in altersgleichen, altersgemischten und altersübergreifenden Gruppen.