Kindertagesstättengesetz Niedersachsen

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Kindertagesstättengesetz (KiTaG) gilt für Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber zehn Stunden in der Woche betreut werden. Näheres regelt hier der §1 und der §2.