Krankenversicherung

Aus Familienwortschatz
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Krankenversicherungen können in Deutschland gemäß gesetzlichen Bestimmungen als Pflichtversicherung tätig sein oder andere Leistungen für Privatpersonen anbieten.

Sie sollen ihre Mitglieder vor finanzieller Überforderung bei ärztlicher, pflegerischer oder Krankenhausbehandlung schützen. Oder positiv gesagt: sie sollen diese Behandlung ermöglichen oder erleichtern.

Sie sind Teil des staatlichen Sozialen Netzes. Gesetzlich geregelt im SGB V.

a) Gesetzliche Krankenversicherungen - Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen und ihre Bundesverbände (GKV):

als Bundesverband: Arbeitsgemeinschaft der GKV-Spitzenverbände


b) Private Krankenversicherung

  • Allianz, Debeka, DKV, Deutscher Ring, Victoria, u. v. a.




siehe auch


Weblinks