Krankheit

Aus Familienwortschatz
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Anatomischer und/oder physiologischer und/oder seelischer Zustand einer Person, der vom Normalfall abweicht und die Lebensqualität des Betroffenen beeinträchtigt oder gar lebensbedrohlich ist.

Im Gegensatz zur Behinderung ist eine Krankheit in der Regel zeitlich begrenzt. Es gibt aber auch chronische Erkrankungen, die nicht geheilt werden können und deren Behandlung in der Linderung der Symptome und/oder der Erhöhung der Lebenserwartung besteht.


  • Krankheit ist nicht lokal begrenzt, es ist immer der ganze Mensch krank. Daher muss auch nicht die Krankheit, sondern der ganze Mensch behandelt werden.
  • Krankheit betrifft nicht den Körper oder die Psyche oder den Geist, sondern stets Körper und Psyche und Geist

Gesundheit und Krankheit sind Zustände menschlichen Befindens und Verhaltens, die durch die Gesellschaft beeinflusst werden und die selbst gesellschaftlich interpretiert werden. Es gibt unterschiedliche Interpretationen von Gesundheit und Krankheit, die historischen Wandlungen unterliegen

Wie erklärt ein Mensch sich heutzutage Gesundheit / Krankheit ?!

  1. sozio-kulturelle Einflüsse
    • mythische, religiöse Vorstellungen, Traditionen, Wertsysteme
  2. gesellschaftliche Einflüsse
    • Lebens- und Arbeitsbedingungen als krankheitsverursachende Faktoren
  3. das Laiensystem
    • erste Interpretationen der Beschwerden finden (meist) im Familien- Freundeskreis statt.
  4. die Medizin
    • staatlich legitimierter Auftrag (im Gegensatz zum Laiensystem)
    • hat die Definitionsgewalt von Krankheit und “krank sein”
      • “Krankheit” = nicht arbeitsfähig

Etwas überspitzt lässt sich zusammenfassen, dass Krankheit nicht (allein) das ist, was es objektiv zu sein scheint, sondern wie es subjektiv erlebt wird.

Und dies ist beeinflusst durch das Verständnis in der Gesellschaft für diese oder jene Krankheit.

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Geschichte

Seit undenklichen Zeiten versucht der Mensch, Krankheiten zu erklären, und seine Überzeugungen bestimmten sowohl die Rolle des kranken Menschen und des Heilkundigen, als auch das zu schaffende System der Pflege. Der primitive Mensch schrieb Krankheiten bösen Geistern zu und versuchte diese durch Zauberei auszutreiben oder ihren Zorn durch eine Opfergabe zu besänftigen.

Jahrhunderte später hielten die alten Kulturvölker - Ägypter, Babyloner, Inder, Chinesen, Griechen, Römer - die Krankheit noch für ein übernatürliches Phänomen. Der Heilkundige war Magier oder Priesterarzt oder ein Gott, und die Pflege wurde z.B. bei den Griechen in einem Tempel der Heilkunde ausgeübt, bei den Römern in Militärlazaretten.

Mit dem Aufkommen des Christentums erhielten die Kranken Pflege von den Diakonissen oder von männlichen oder weiblichen Angehörigen religiöser Orden, so bsplw. zur Zeit der Kreuzzüge von Mitgliedern des hochgeachteten Malteser- und Johanniterordens. Die Pflege wurde aus christlichem Erbarmen gegeben, und da man die Krankheit manchmal als gerechte Strafe für sündige Reue oder Tat ansah, schloß sie die Sorge um die Seele ebenso ein, wie das Bemühen um die Erleichterung körperlicher Qual. Es ging jedoch sogar soweit, daß die Heilung oder Schmerzreduzierung als Gotteslästerung ausgelegt und zur Verbrennung als Hexe führte. So wurden viele der "weisen Frauen" durch die männliche Kirche und männliche Ärztewelt vernichtet. (Geschichtwiss.lich wird diese Interpetation nicht allgemein akzeptiert)

Neue Ideen, neue Entdeckungen und neue Erfindungen sorgten um das Jahr 1500 herum in Europa für einen deutlichen sozialen Wandel. In der späteren Renaissanceperiode und der folgenden Zeit wurden große Fortschritte in der Kenntnis der menschlichen Krankheiten und ihrer Behandlung gemacht. Der menschliche Körper wurde anatomisch und physiologisch bis in viele Einzelheiten studiert, was zu einem Teil erst durch die Erfindung des Mikroskops möglich wurde. Im neunzehnten Jahrhundert tat der Heilkundige den entscheidenden Schritt über Magie, religiöse Heilung und Volksmedizin hinaus. Es wurde begonnen systematische, objektive und verifizierbare Beobachtungen des Krankheitsverlaufs und des Behandlungserfolgs bzw. -mißerfolges durchzuführen. Das angesammelte Wissen wurde nicht mehr als etwas Endgültiges betrachtet ! Es wurde erwartete, daß Beobachtungen und gezogene Schlüsse stets aufs Neue überprüft würden, um wirksamere Praktiken zu entwickeln.

Bis zum Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts waren viele Erreger der häufigsten Infektionskrankheiten isoliert, womit der Ausgangspunkt gegeben war für die Entwicklung von spezifisch wirksamen Stoffen, (Antibiotika, Impfstoffe), welche im menschlichen Körper bestimmte pathologische Mikroorganismen im Wachstum hemmen oder töten können.

Mit dem Aufkommen neuer, auf Tatsachen beruhender Erkenntnisse wurde es notwendig, die Theorie von einer einzelnen jeweiligen Ursache für eine bestimmte Krankheit fallenzulassen, ebenso die Vorstellung von Gesundheit und Krankheit als körperunabhängigen Zuständen, die nichts mit der individuellen Person zu tun hätten. Es ist jetzt allgemein anerkannt,daß der Gesundheits- oder Krankheitszustand nicht durch einen einzelnen Faktor, sondern durch viele Faktoren -multifaktoriell- bestimmt wird, und zwar in verschiedenen Kombinationen für jedes lndividuum.

Krankmeldung

In den meisten Arbeitsverträgen ist geregelt, dass sich die Beschäftigte für kurze Zeit ohne ärztliches Attest selbst "krank melden" kann. Die Dauer, für die das vom Arbeitgeber zu akzeptieren ist, kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber oder nach Beschäftigtengruppen (Arbeiter, Angestellte, Beamte) verschieden lang sein. Meistens handelt es sich um 1 bis 3 Tage Dauer. Ist die Krankheit voraussichtlich länger, muss sich die Beschäftigte um ein ärztliches Attest kümmern und es dem Arbeitgeber vor Ablauf der dafür vereinbarten Frist vorlegen. In der Regel ist es auch sinnvoll bereits vorab mündlich oder telefonisch mitzuteilen, dass eine längere Krankschreibung der ersten Meldung folgen wird, damit die Einteilung der Arbeitskräfte entsprechend dem Ausfall und dem Kräftebedarf für die dringend zu erledigenden Arbeiten geändert werden kann.

Verlangt ein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Einzelfall, so muss dies zudem billigem Ermessen entsprechen und darf nicht schikanös oder willkürlich sein oder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in diesem Betrieb verstoßen.

Krankschreibung

Dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist sie durch die Beschäftige nachzuweisen – in aller Regel durch ein ärztliches Attest. Mit der Krankschreibung durch einen dazu berechtigten Arzt erhält der Arbeitgeber nur die Mitteilung, wie lange eine Beschäftigte rechtlich als arbeitsunfähig gilt. Die zugrunde liegende Krankheit wird ihm nicht mitgeteilt. Allerdings erfährt diese Ursache die jeweilige Krankenversicherung. Die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit bei der jeweiligen Krankenkasse ist für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten spätestens ab dem vierten Krankheitstag gesetzlich vorgeschrieben, damit eine Lohnersatzleistung gezahlt wird.

Die Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit, kurz AU oder "Gelber Schein") muss auch dem Arbeitgeber gewöhnlich spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann jedoch von diesem schon vorher (unter Umständen bereits am ersten Tag) verlangt werden (§ 5 EFZG ( Entgeltfortzahlungsgesetz); z. B. durch eine Regelung im Arbeitsvertrag).

Kommt eine Arbeitnehmerin ihrer Anzeigepflicht bzw. der Pflicht zur Vorlage der ärztlichen Bescheinigung nicht nach, so ist der Arbeitgeber berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Die anderen möglichen arbeitsrechtlichen Folgen werden hier nicht erörtert.

Krankenstand

Krankenstand, krankheitsbedingte Fehlzeiten oder Krankheitausfälle ist eine (betriebswirtschaftliche) Kennzahl für den Umfang der Erkrankungszeiten bei Berufstätigen in Tagen pro Jahr, genauer, für die Nichtanwesenheit am Arbeitsplatz oder im genehmigten Urlaub aufgrund von Krankschreibung oder Krankmeldung.

Durch das Meldeverfahren bedingt sind Statistiken über den Krankenstand zum Teil wenig aussagefähig. Eine Differenzierung zwischen regulären Arbeitstagen und arbeitsfreien Tagen wird bei den Berechnungen der gesetzl. Krankenversicherungen nämlich grundsätzlich nicht vorgenommen. Dieser fiktive Krankenstand entspricht also eher dem Anteil der gemeldeten AU-Tage an allen Versicherungstagen (inklusive Sams-, Sonn- und Feiertagen) in der jeweils betrachteten Mitgliedergruppe der jeweiligen Krankenversicherung.

Krankheitausfälle bei einem einzelnen Arbeitgeber, z. B. in einer Krankenhausstation unter dem Pflegepersonal bezieht sich in der Regel auf die ausgefallenen Arbeitstage aller dort Beschäftigten, die zur Arbeit eingeteilt (Dienstplan) waren. Freie Tage werden dabei als Bezugsgröße nicht berücksichtigt.

Beispiel: Fehlen krankheitsbedingt an einem Tag 20 von 200 Beschäftigten, lässt sich für diesen Tag ein Krankenstand von 20 / 200 = 10 Prozent angeben. Die Berechnung für das gesamte Jahr müsste den jeweiligen Arbeitsumfang der ausgefallenen Beschäftigten und tatsächliche Arbeitstage berücksichtigen.

Weblinks

Siehe auch


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