Krippe
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Krippe bezeichnet die Betreuung von Kindern im Altern von 0 bis zu vollendeten 3. Lebensjahr. Geregelt und definiert wird diese Betreuungsform im Sozialgesetzbuch VIII.
- Die Betreuung kann institutionalisiert erfolgen, z.b. in einer Kindertageseinrichtung und/oder im Rahmen der Kindertagespflege.