Leiharbeit

Aus Familienwortschatz
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Bei der Leiharbeit überlässt ein Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen Arbeitgeber (Entleiher) Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer). Der Leiharbeitnehmer arbeitet für den Entleiher, der auch das Weisungsrecht ausübt, bleibt aber Arbeitnehmer des Verleihers, von dem er vergütet wird. Die Überlassung erfolgt aufrund eines Überlassungvertrags zwischen dem Verleiher und dem Entleiher.

Leiharbeit in der Pflege

Die Zahl der Leiharbeitnehmer, die in Krankenhäusern, Altenheimen und mobilen Pflegediensten als Pflegekräfte, aber auch als Reinigungs -, Service - oder Verwaltungskräfte beschäftigt werden, hat sich zwischen 2004 und 2010 verfünffacht und weist eine steigende Tendenz auf[1]. Ihre absolute Zahl liegt bei ca. 19.000.

Mit dem Entleihen von Pflegekräften sollen bei einer immer dünner werdenden Eigenpersonaldecke plötzliche Personalausfälle überbrückt werden oder dem Stammpersonal die Möglichkeit gegeben werden, Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen.

Leiharbeit wird aber auch eingesetzt, um tarifliche oder kirchenrechtliche Vergütungsbedingungen zu unterlaufen. Dazu gründen Betreiber von Pflegeeinrichtungen, die tarifgebunden sind oder den kirchenrechlichen Arbeitsvertragsrichtlinien unterliegen, eigene, nichttarifgebundene Gesellschaften, die Personal einstellen, um es dann dem Träger zu überlassen. Das überlassene Personal verdient oft weniger als das Stammpersonal, obwohl es die gleiche Arbeit verrichtet.

Gestellung von Rotkreuzschwestern

Eine mit der Leiharbeit vergleichbare Konstellation liegt vor, wenn Rotkreuzschwestern in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus aufgrund eines Gestellungsvertrages eines Krankenhausträgers mit einer Schwersternschaft vom Roten Kreuz tätig sind. Die Rotkreuzschwestern gelten jedoch rechtlich nicht als Arbeitnehmerinnen.

Nachweise

  1. Christoph Bräutigam, Elke Dahlbeck, Peter Enste, Michaela Evans, Josef Hilbert: Flexibilisierung und Leiharbeit in der Pflege - eine explorative Studie, Arbeitspapier 215, Hans-Böckler-Stiftung 2010 zitiert nach einer Pressemitteilung vom 22. Juni 2010 der Hans-Böckler Stiftung

Siehe auch