Leistungssätze

Aus Familienwortschatz
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Wenn Angehörige oder man selbst pflegebedürftig wird, gibt es eine Menge zu organisieren. Vielen Versicherten ist gar nicht klar ist, für welche Leistungen die Pflegeversicherung und für welche die Krankenkasse zuständig ist.

Gleich stellen sich Ihnen Millionen von Fragen. Was zahlt die Kasse? Wohin muss ich mich wenden? Und wie viel?


Je nach Pflegestufe zahlt die Pflegekasse für teilstationäre, häusliche und vollstationäre Pflege sowie bei Pflegevertretung durch nahe Angehörige oder durch sonstige Personen und bei Kurzzeitpflege entsprechende Geldleistungen zur Uhterstützung für den Pflegebedürftigen und den Pflegenden.

Aktuelle Ergebnisse der Pflegestatistik 2007 enthält der neue „4. Bericht: Ländervergleich – Pflegeheime“ [1]. Dieser sowie weitere Berichte zur Pflegestatistik sind kostenlos im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes abrufbar.