Lernfeld 3.2. Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege

Aus Familienwortschatz
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Lernbereich 3 Lernfeld 3.2. im 3. Jahr


Ziele

Die Auszubildenden kennen die rechtlichen Grundlagen der Qualitätssicherung und wenden diese auf die interne und externe Qualitätssicherung an. Die Aufgaben der Fachaufsicht als verantwortliche Fachkraft aller pflegerischen Tätigkeiten nehmen sie wahr.


Stoffverteilungsplan im 3. Ausbildungsjahr

  • Rechtliche Grundlagen

– Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI – weitere qualitätsrelevante Bestimmungen – Gesetz zur Qualitätssicherung und Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege

  • Bestimmungen des § 80, 87, 88, 107, 74, 73, 72, 18, 2 SGB XI

§ 137 SGB V,

§ 93 Nr.2 BSHG

  • Pflegequalitätssicherungsgesetz, Qualitätssicherung

und -prüfung, Personalausstattung, Verbraucherschutz, Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht

  • Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe

– Strukturqualität – Prozessqualität – Ergebnisqualität

  • Fachaufsicht

==Bemerkungen zu Lehrbüchern, didaktischen Hilfsmitteln, Exkursionen

Anzahl der vorgesehenen Leistungsnachweise, Termine dafür

evtl: Schlüssel zur Gewichtung der einzelnen Schwerpunkte im Zeugnis

Sonstiges zu diesem Lernfeld

24 Stdn.


siehe auch


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