Die Lohnnebenkosten (auch: Personalnebenkosten, Lohnzusatzkosten) sind Kosten, die für den Arbeitgeber zusätzlich zum dem dem Arbeitnehmer zustehenden Bruttoarbeitsentgelt anfallen. Hauptsächlich handelt es sich um den Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung.

Die Höhe der vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zu den einzelnenen Sozialversicherungen beläuft sich derzeit auf:

Die Prozentsätze beziehen sich auf das jeweilige beitragspflichtige Arbeitsentgelt.

Zu den Lohnnebenkosten gehören ferner die Mutterschaftsgeld-Umlage, die Insolvenzgeldumlage und die Umlage nach dem Aufwendungsausgleichgesetz für die Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Manche Betriebswirtschaftler zählen auch die Entgeltfortzahlung während des Urlaubs oder im Krankheitsfall zu den Lohnnebenkosten.